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IProMonitor - Client / Server Projektmanagement SoftwareLizenzvertrag1. VertragsgegenstandDas "IProMonitor" Software Programm (im Folgenden als "Softwareprodukt" bezeichnet) wurde entwickelt von und gehört der Wöhrmann Softwareentwicklung, Brotmannstr. 29, 85635 Höhenkirchen, Deutschland (im Folgenden als "Entwickler" bezeichnet). Der Entwickler gewährt dem Lizenznehmer eine nichtexclusive Nutzung des Softwareproduktes nach erfolgter Zahlung des ausgewiesenen Lizenzpreises. Dabei wird unter Nutzungsgewährung das Recht verstanden, das Softwareprodukt im Rahmen der in diesem Lizenzvertrag ausgewiesenen Bestimmungen zu verwenden. 2. Nutzung des SoftwareproduktesDieses Softwareprodukt ist Shareware. Sie haben das Recht dieses Produkt für eine begrenzte Dauer von 30 Tagen auszuprobieren. Nach Ablauf dieser Probezeit von 30 Tagen müssen sie entweder eine Lizenz erwerben oder vom weiteren Gebrauch absehen! TestphaseDie Sharewareversion des Softwareproduktes darf für die Dauer der Probezeit auf beliebig vielen Rechnern installiert werden. Die Softwarekopien bleiben Eigentum des Entwicklers. RegistrierungDie Sharewareversion kann mit Hilfe eines Registrierungsschlüssels freigeschaltet werden, den der Lizenznehmer nach dem Kauf auf elektronischem Wege erhält. Der Lizenzschlüssel ist personen-/firmenbezogen und wird auf Basis dieser Lizenzbestimmungen geliefert. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, diesen Schlüssel an Dritte weiter zu geben. 3. BeschränkungenHauptbestandteil des Softwareproduktes sind die ausführbaren Java Bibliotheken "IProMonitorClient.jar" und "IProMonitorServer.jar". Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, diese Bibliotheken zu modifizieren, anzupassen, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren oder zu versuchen, den Quellcode zu analysieren. Es werden vier verschiedene Arten der Lizenzierung angeboten:
4. HaftungDer Entwickler weist hiermit alle nicht explizit ausgewiesenen Garantien und Ansprüche zurück und gleichzeitig verzichtet der Lizenznehmer hiermit auf alle nicht explizit ausgewiesenen Garantien und Ansprüche. Der Entwickler ist nicht haftbar zu machen für direkte oder indirekte Schäden oder für wirtschaftliche Folgeschäden (inklusive des Verlustes an Gewinnen oder Einsparungen), die aus der Verwendung des Softwareproduktes resultieren, selbst wenn der Entwickler von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Darüber hinaus ist der Entwickler weder haftbar zu machen für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder gespeicherten Daten noch für irgendwelche Schäden, die von Dritten gegenüber dem Lizenznehmer geltend gemacht werden. Ansonsten wird das Softwareprodukt ohne Mängelgewähr geliefert. Der Entwickler übernimmt keine Garantie dafür, dass das Softwareprodukt frei von Fehlern ist und haftet nicht für direkte oder indirekte Folgen der Nutzung des Softwareproduktes, einschließlich derer, die durch mögliche Fehler und Druckfehler im Softwarepaket verursacht sind. 5. Schadensersatz bei VertragsverletzungDer Lizenznehmer haftet für alle Schäden, die dem Entwickler aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Lizenznehmer entstehen. 6. Dauer des VertragesDas Softwareprodukt wird auf unbestimmte Zeit zur Nutzung überlassen. Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers erlischt im Falle der Verletzung dieses Vertrages. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle bei ihm vorliegenden Komponenten des Softwareproduktes zu löschen. 7. Änderungen und AktualisierungenDer Entwickler ist berechtigt, Änderungen und Aktualisierungen am Softwareprodukt nach eigenem Ermessen durch zu führen. 8. Veräußerung der Rechte am SoftwareproduktDer Entwickler kann die Rechte am Softwareprodukt jederzeit an Dritte veräußern. In diesem Fall gehen sämtliche Rechte und Pflichten des Entwicklers aus diesem Vertrag an den Erwerber der Rechte des Softwareproduktes über. 9. GerichtsstandDieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. 10. Savlatorische KlauselSollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Copyright © 2004 - 2005 Wöhrmann Softwareentwicklung |